Pressemitteilungen/Neuigkeiten übermitteln

Sie haben eine Pressemitteilung und wollen diese kostenfrei auf rottenplaces.de oder im rottenplaces Magazin veröffentlichen? Ihre Information(en) ist/sind den Themenschwerpunkten wie Industriekultur, Industriearchitektur, Architektur, Baustatik, Bauplanung, Leerstand, Denkmalschutz, Immobilienverwertung, Immobilien-Investment, Bauträger, Abbruch, Entkernung, Sprengarbeiten, Sanierung, Restauration, museale Einrichtungen, Gedenkstätten, Deutsche Geschichte (Weimarer Republik, Zweiter Weltkrieg, Deutsche Teilung, Kalter Krieg usw.), Vereinsarbeit, Hauswächter, Messen, Veranstaltungen, Ausstellungen o.ä. der rottenplaces.de Ressorts zugeordnet, bzw. zugehörig?

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Pressemitteilungen kostenlos auf rottenplaces.de zu veröffentlichen. Damit die Meldung auf rottenplaces.de oder in unserem Magazin veröffentlicht werden kann, ist es nicht notwendig sich zu registrieren. Alle Meldungen auf rottenplaces.de und im Magazin sind von den Besuchern kostenfrei einsehbar, wodurch die Leserzahl Ihrer Pressemeldungen gesteigert wird.

Adressen zur Übermittlung

Senden Sie Ihre Pressemitteilung oder Neuigkeit am Besten per E-Mail an

magazin@rottenplaces.de

oder auf dem Postweg an

rottenplaces.de Onlinemagazin
André Winternitz
Pollhansheide 38a
D-33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Richtlinien zur Einreichung von Pressemitteilungen

Die besten Chancen auf Veröffentlichung haben solche Pressemitteilungen, die die nachfolgenden formellen Kriterien erfüllen:

  • Die Pressemitteilung sollte in deutscher Sprache verfasst sein und die Produkteigenschaften, technischen Details sowie die Anwendungsgebiete herausstellen.
  • Obwohl auch der herkömmliche Postversand willkommen ist, sollten Pressemitteilungen vorzugsweise per E-Mail verschickt werden. Der Text sollte dabei entweder in eine Word- oder PDF-Datei eingebunden sein. Unbedingt enthalten sein sollte ferner ein separates (!) hochauflösendes Produktfoto (mind. 900 Pixel breiteste Seite) im JPG- oder TIF-Format oder alternativ ein Link zu einem entsprechenden Foto.
  • Stil und Inhalt der Meldung müssen allgemeinverständlich und möglichst sachlich formuliert sein, weiter ist die Einhaltung des Pressekodex (keine werbliche Formulierungen, aus Sicht eines Redakteurs oder Journalisten schreiben) zu beachten.
  • Am Ende der Pressemitteilung sollte unbedingt Ihr Kontaktname oder der Name Ihres Presse-/Marketing-Verantwortlichen mit allen Kontaktdetails (Telefon-/Faxnummer sowie E-Mail-Adresse) aufgeführt sein.

Pressekodex

Wir sind verpflichtet, einen Pressekodex bei Pressemeldungen einzuhalten, gleiches gilt auch für den Einsender. Hierfür gelten folgende Bestimmungen:

  • Das oberste Gebot der Presse sind die Unterrichtung der Öffentlichkeit. Dabei gilt es, die Wahrheit zu achten und die Menschenwürde zu bewahren.
  • Vermeiden Sie Falschmeldungen oder unwahre Informationen. Aus diesem Grund sollten Nachrichten und Informationen auf den Wahrheitsgehat überprüft werden. Der Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
  • Bei der Recherche dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden. Die vereinbarte Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis ist zu wahren.
  • Redaktionelle Veröffentlichungen dürfen nicht durch private oder geschäftliche Interessen der Journalisten, Verleger oder Dritter beeinflusst werden. Eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Werbung ist ebenso notwendig wie die Verweigerung der Annahme von Vorteilen.
  • rottenplaces.de achtet das Privatleben, die Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Menschen.
  • Unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, Ehrverletzung, Veröffentlichungen, die das sittliche oder religiöse Empfinden verletzen und eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität sind nicht zulässig.
  • Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

Anspruch auf Veröffentlichung

Selbstverständlich behält sich die Redaktion von rottenplaces.de die tatsächliche Veröffentlichung der eingesendeten Pressemitteilungen vor. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Jede Meldung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Sollte die Pressemeldung nicht unseren Richtlinien entsprechen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und erklären Ihnen, was geändert evtl. werden muss.

Wir veröffentlichen gerne relevante Termine und Kurzmeldungen, es besteht jedoch mit der Einsendung kein Anspruch auf Veröffentlichung.

Obwohl sämtliche Texte redaktionell geprüft werden, übernimmt rottenplaces.de keinerlei Verantwortung für die im Originaltext veröffentlichten Inhalte und haftet weder für direkte noch für indirekte Schäden Dritter oder deren Ansprüche, die durch die Verbreitung von Pressetexten auf rottenplaces.de entstehen. Etwaige Rechtsverteidigungskosten, Schäden oder Ansprüche, die durch die Inhalte der Veröffentlichungen entstehen, tragen die Presseverantwortlichen bzw. der Urheber selbst.