Erhalt der das Ahrtal prägenden geschützten Brücken ist machbar

Ortsansicht von Schuld in Rheinland-Pfalz nach der Flutkatastrophe. Foto: Roland Rossner/DSD

Bonn (pm/aw). Der Erhalt der das Ahrtal prägenden denkmalgeschützten Brücken in Dernau, Rech, Dümpelfeld und Schuld ist unproblematisch und machbar. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Brücken-Fachmanns und Tragwerksplaners Dipl.-Ing. Gregor Stolarski, das dieser im Auftrag der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erstellt hat. Eine akute Bedrohung ist bei keinem der vier Denkmale erkennbar. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz übergibt und erläutert die Gutachten in den nächsten Wochen gemeinsam mit dem Gutachter den Ortsbürgermeistern. Dabei sollen auch weitere Schritte zu einer breiten öffentlichen Diskussion zum möglichen Umgang mit den Brücken erörtert werden.

Notwendige Maßnahmen beziehen sich laut Gutachten durchweg auf die Beseitigung der akuten Flutschäden, insbesondere bei der Wiederherstellung der Gründungen, der Fundamentsohlen und des Kolkschutzes der Bauwerke durch behutsame Wiederauffüllung der Auskolkungen und Vernadelungen oder Verpressungen. Bei einer Wiederinbetriebnahme müssen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die Erneuerungen der Rampen, Fahrbahndecken, Rückhaltesysteme für Fahrzeuge und der Geländer erfolgen. Zur Instandsetzung gehört auch die Beseitigung von Eingriffen in die Statik einzelner Brücken durch Versorgungsleitungen. „Die Sanierungen sind mit üblichen technischen Verfahren – Unterwasserbeton, Verpressung, Aufschüttungen – machbar“, so Stolarski.

Um zukünftig gefährliche Aufstauungen an den Brücken in den Orten zu vermeiden, werden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gesamtplanungen des Hochwassermanagements im Ahrtal bereits vor den Ortschaften empfohlen. Zur Reduzierung der Fließgeschwindigkeit können neben ländlicher Retention gezielt und direkt an den Brücken eingesetzte Hochwasserentlastungsbauwerke wie Stollen, Kanäle und Bypass-Lösungen mit die Bauwerke ergänzenden Vorlandbrücken ebenso beitragen wie die Rückgängigmachung seitlicher Einzwängungen des Flussbetts vor und in den Brücken. Zur Verbesserung der Ufersituation ist insbesondere die regelmäßige Beseitigung von Verlandung und Hochwasserschotterablagerungen notwendig. Bei allen betreffenden Brücken fehlte bisher ein ausreichend dimensionierter Kolk- und Hochwasserschutz. Das führte u.a. in Rech zum dramatischen Einsturz der gesamten rechten Brückenpartie. An dieser Schadstelle schlägt das Gutachten einen bewusst neuartig konzipierten Brückenteil ohne Pfeiler vor. Mit den Erfahrungen aus dem Flutgeschehen lassen sich erweiterte Schutzmaßnahmen durch gezielte seitliche Umgehungen oder Öffnungen einrichten.

Die Instandsetzungen der Brücken sind nach Aussage der Gutachten bedeutend wirtschaftlicher als Ersatzneubauten und kommen dem gesetzlichen Schutzauftrag der Denkmale nach. „Der Erhalt und die hochwassertechnische Ertüchtigung der Brückendenkmale ist eine wichtige Investition in die Zukunft des Ahrtales – gerade auch als touristische Destination. Erste Konzepte für eine verbesserte touristische Einbindung der Brücken unter der Überschrift „Das 7 Brücken-Land“ liegen von einer örtlichen Initiative bereits vor,“ so Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Mit der Vorlage der fundierten Gutachten will die Deutsche Stiftung Denkmalschutz die Diskussion um den Umgang mit den ortsbildprägenden Brücken um wichtige Aspekte erweitern. Die Brücken seien nicht Ursache der Flutkatastrophe, ihre Beseitigung daher kein sinnvoller Beitrag zur Vermeidung zukünftiger Hochwasserschäden. Dafür müssten insbesondere die Verringerung der Fließgeschwindigkeit der Ahr im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahmen thematisiert werden.