Denkmalstiftung richtet Sonderkonto für vom Hochwasser geschädigte Denkmale ein

Bonn (dsd/aw). Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat ein Hochwasser-Sonderkonto für Geschädigte von denkmalgeschützten Bauten eingerichtet. Man habe verzweifelte Nachrichten aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz über geschädigte Baudenkmale, die erst frisch instandgesetzt worden waren oder unlängst preisgekrönt wurden – und die nun zum „Denkmal in Not“ geworden sind erhalten, berichtet die Stiftung.

Die Eigentümer sind auf solidarische und schnelle Hilfe angewiesen, da vielfach Versicherungen die Bauwerke in gefährdeten Regionen gar nicht erst versichern. Die DSD hat daher ein Sonderkonto für vom Hochwasser geschädigte Baudenkmale eingerichtet, um schnell und unbürokratisch helfen zu können.

Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Spendenkonto Soforthilfe Hochwasserkatastrophe
IBAN DE78 3804 0007 0555 5552 00.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz besitzt das DZI-Spendensiegel und das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats.