Bund gibt 70 Millionen Euro für Denkmalschutz-Sonderprogramm

Kloster Stift zum Heiligengrabe. Foto: Gisbert Rode/CC BY-SA 4.0

Berlin (aw). Was wären Städte und Dörfer ohne historische Baudenkmäler? Sie zu erhalten und wiederherzustellen, ist eine zentrale kulturpolitische Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Für die diesjährige zehnte Auflage des Denkmalschutz-Sonderprogramms stellt der Bund 70 Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist der Weg frei für dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen an zahlreichen kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln überall in Deutschland. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat das Denkmalschutz-Sonderprogramm 2021 am 19. Mai freigegeben.

Nicht nur der Dom von Wetzlar, das Schwarze Casino der Blaufarbenfabrik in Zschorlau oder auch die Hamburger Schleppdampfer „Tiger“ und „Claus D.“ können mit Mitteln aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm erhalten und saniert werden. Auch zahlreiche historische Orgeln wie die denkmalgeschützte Stumm-Orgel in der Pfarrkirche Sankt Martin in Lahnstein werden restauriert. Kulturstaatsministerin Monika Grütters sagt dazu: „Wir setzen ein starkes Zeichen für Deutschlands kulturelles Erbe. Kulturdenkmäler und historische Orgeln haben eine herausragende Bedeutung für unsere Identität. Sie sind uns als Vermächtnis anvertraut, das es zu schützen und bewahren gilt. Mein Dank gilt dem Haushaltsausschuss des Bundestags, der durch seine gestrige Entscheidung dem Bund erneut ermöglicht, gemeinsam mit Ländern, Kommunen und privaten Trägern eine Vielzahl bedeutender Kulturdenkmäler und Orgeln für künftige Generationen zu erhalten.“

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die Mittel für das Denkmalschutz-Sonderprogramm X freigegeben. Kulturstaatsministerin Monika Grütters wertete dies als „ein starkes Zeichen für Deutschlands kulturelles Erbe.“ Gleichzeitig unterstrich sie die identitätsstiftende Bedeutung von Kulturdenkmälern. „Sie sind uns als Vermächtnis anvertraut, das es zu schützen und bewahren gilt“, so Grütters.

Die Förderungen kommen aber nicht nur den Denkmälern direkt zugute. In dieser Größenordnung sind sie auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, von denen vor allem kleine und mittelständische Bau- und Handwerksbetriebe in der Denkmalpflege profitieren. Das ist gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ein wichtiges Signal. Aus den bisherigen neun Denkmalschutz-Sonderprogrammen konnten zwischen 2007 und 2020 insgesamt 330 Millionen Euro in die Sanierung und Erhaltung von Baudenkmälern und Orgeln investiert werden. Die Bundesmittel werden in gleicher Höhe von Ländern, Kommunen, Eigentümern und engagierten Projektträgern ergänzt.