Abriss trotz Denkmalschutz – Villa kommt weg

Abbruch Symbolfoto. Foto: pixelio.de/1A-Phoenix

Herdern (aw). Sie steht unter Denkmalschutz, die alte Villa aus den 1920er Jahren in der Wintererstraße 28 in Freiburg-Herden und darf trotzdem abgerissen werden. Darauf einigten sich jetzt der private Eigentümer und die Stadt Freiburg vor dem Verwaltungsgericht. Der Grund ist wie immer perfide: Eine Sanierung kostet deutlich mehr Geld als ein Abriss – deswegen kann man dem Eigentümer einen Erhalt nicht zumuten. Prinzipiell wie bei jedem markanteren leerstehenden Gebäude. Die Stadt Freiburg rechtfertigt ihre Zustimmung zum Vergleich vor dem Gericht damit, dass man nicht leichtfertig augegeben habe, die Sanierungskosten aber wirklich deutlich höher sein, als ein Abbruch.

Eine andere Entscheidung hätte es nicht geben können. Gleichwohl sieht das Gesetz vor, dass ein denkmalgeschütztes Gebäude abgerissen werden darf, wenn die Sanierung deutlich teurer als ein Neubau ist. Und tatsächlich hatte der Eigentümer der Villa 2,6 Millionen Euro errechnet, wenn man das Gebäude erhalten würde, die Stadt Freiburg kalkulierte rund eine Million Euro weniger.

Das Verwaltungsgericht schätzte die Kosten ähnlich wie die des Eigentümers ein. Den Ausschlag gaben zuletzt die ermittelten Mieteinnahmen, die mit dem Gebäude zu erzielen gewesen wären. Während die Stadt diese auf 44.000 Euro jährlich bezifferte – bei 332 Quadratmeter Wohnfläche 11 Euro pro Quadratmeter – beriefen sich die Richter auf den Mietspiegel und kamen auf 9,50 Euro pro Quadratmeter. Damit hätte sich die Jahresbilanz auf 37.800 Euro reduziert. Bleibt also nur der Abriss. Der Bürgerverein Herdern und die Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild hatten bis zuletzt gegen diesen gekämpft. Was mit dem Grundstück geschehen soll, ist bisher unklar. Der Eigentümer hatte in frühen Zeiten bereits verlauten lassen, er könne sich ein neues Einfamilienhaus vorstellen.