Weitere Fördermittel: Herrenhaus in Lalendorf wird weiter saniert

Fördermittel für das Herrenhaus Vogelsang in Lalendorf. Foto: Oberlausitzerin64/CC BY-SA 4.0

Lalendorf-Vogelsang (dsd/aw). Dank zahlreicher zweckgebundener Spenden und der Erträge der Lotterie GlücksSpirale stellt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) 23.927 Euro für die Turmbekrönungen des Herrenhauses in Lalendorf-Vogelsang zur Verfügung. Das heutige Herrenhaus im Tudorstil wurde zusammen mit der Parkanlage Mitte des 19. Jahrhunderts im englischen Landschaftsstil erbaut. Der neugotische Bau mit markanten Gestaltungsmerkmalen im Schinkelschen Stil gehört zu den großartigsten neugotischen Bauten Mecklenburgs.

Der zweigeschossige verputzte Backsteinbau mit flachem Walmdach und umlaufendem Zinnenkranz besitzt durch die spitzbogigen Türen und Seitenfenster eine besondere Qualität. Die Gestaltungsmittel finden sich auch im Inneren des Hauses wieder. Mittelrisalite auf der Hoffront und der Rückseite des Herrenhauses heben die Eingänge mit ihren vorgelagerten Freitreppen hervor. Symmetrisch angeordnete Türme unterstreichen die imposante Bauform.

Zu erheblichen baulichen Eingriffen mit starken Versachlichungen im Außenbereich und mit auf Funktionalität ausgerichteten Umbauten im Inneren kam es im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts. Umfangreiche Zusatzbauten wurden errichtet, so ein Eiskeller und ein Teehaus. Der Marstall mit Wasserturm, ein Kutscherhaus und das Inspektorenhaus sind noch heute neben einigen kleineren Stallgebäuden und einem wunderschönen Apfelgarten von der ursprünglichen Gutsanlage als geschlossenes Ensemble erhalten.

1946 richtete die Rote Armee ein Versorgungsgut ein, später wurde die Anlage zum volkseigenen Betrieb. Von 1988 bis 2010 stand das Herrenhaus leer. Aufgrund der jahrelangen Vernachlässigung und Beschädigung ist ein komplexes Schadensbild zu reparieren. Große Teile der inneren Struktur sind weiterhin gefährdet.

Die vor kurzem abgeschlossene Dachinstandsetzung ist für alle weiteren Arbeiten – insbesondere die Beseitigung des Schwammbefalls – Voraussetzung. Die noch fehlenden Turmabschlüsse markieren einen erfolgreichen Bauabschnitt.