Schloss Hummelshain: Landesregierung beauftragt Rechtsanwältin

Neues Schloss Hummelshain, Südost (2019). Foto: Steffen Spitzner

Hummelshain (aw). Im August hatte das Geraer Landgericht ein Urteil zur Eigentumssituation beim Jagd- und Residenzschloss Hummelshain gefällt. Das Gericht musste über die Rechtmäßigkeit des Schlossverkaufs im Jahr 2008 zu entscheiden. Damals hatte der jetzige Eigentümer die Denkmalimmobilie von seiner insolventen Altfirma an eine von ihm neu gegründete Firma für nur 300.000 Euro weiterverkauft. Das Gericht stufte dies auf der Grundlage eines umfangreichen Gutachtens als bewusste Gläubigerbenachteiligung ein und verurteilte ihn zur Übergabe des Schlosses samt Parkanlage an den Insolvenzverwalter seiner Altfirma. Dagegen will der Eigentümer in Berufung gehen.

Beim Thüringer Waldgipfel teilte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) mit, dass die Landesregierung eine Jenaer Rechtsanwältin beauftragt habe, die aktuelle Situation zu prüfen und zu bewerten. Sollte die Berufung des Eigentümers erfolglos sein, fällt das Schloss in die Hände des Insolvenzverwalters. Dieser würde die Immobilie zugunsten der Gläubiger versteigern oder verkaufen. Bei einem solchen Verfahren besteht die Gefahr, dass das 2017 als Baudenkmal von nationaler Bedeutung eingestufte Jagd- und Residenzschloss in „unrechte Hände“ gelangen könnte. So hat es in der Vergangenheit bereits Bemühungen von Reichsbürgern um das Schloss gegeben. Der Auftrag der Rechtsanwältin besteht darin, Kontakt zum Insolvenzverwalter aufzunehmen und zunächst die Situation zu klären.

Der Förderverein Schloss Hummelshain begrüßt das Vorgehen der Landesregierung ausdrücklich. „Die Schaffung solider Eigentumsverhältnisse ist für die Rettung des Schlosses ebenso wichtig wie die Sanierungsmaßnahmen, die wir derzeit durchführen“, betont der Vereinsvorsitzende Rainer Hohberg.