Rakotzbrücke jetzt notdürftig vor Zutritt gesichert

Rakotzbrücke vor der Sanierung. Foto: rottenplaces Archivfoto

Gablenz (aw). Die Rakotzbrücke im Kromlauer Rhododendronpark in Gablenz (Landkreis Görlitz) wurde jetzt notdürftig vor unbefugtem Zutritt gesichert. Hinweisschilder mit entsprechenden Verbotsinformationen hielten bisher weder Fotografen noch andere Parkbesucher ab. Diverse Fotozeitschriften und Magazine veröffentlichten in den letzten Monaten immer wieder Bilder, auf denen die Fotografen selbst, oder ihre Protagonisten die denkmalgeschützte Brücke widerrechtlich betraten und diese „Impressionen“ veröffentlichten. Besondere Aufmerksamkeit erzielte ein Bild eines Münchener Fotografen, der einen Biker auf der Brücke ablichtete, mit dem Foto beim Wettbewerb „Red Bull Illume 2016“ den ersten Platz belegte und dafür ein üppiges Preisgeld kassierte.

Mit diesem Thema beschäftigte sich jetzt auch der Gemeinderat. Wie Bürgermeister Dietmar Noack (CDU) gegenüber der „Lausitzer Rundschau“ berichtete, wurden jetzt erste Sicherungsmaßnahmen umgesetzt, um einerseits die Brücke, aber auch jene, die sich beim Betreten in Gefahr bringen, zu schützen. In den letzten Wochen und Monaten hatte man nicht nur Unbefugte auf der Brücke aufgegriffen, sondern auch Personen, die mit einem Schlauchboot auf dem See unterwegs waren. Zudem wurden ungenehmigte Filmdreharbeiten am Rakotzsee durchgeführt.

Die Gemeinde Gablenz ist Inhaber des Markenschutzes für die Rakotzbrücke. Dies gilt für die nächsten zehn Jahre. Somit müssen alle Film- und Fotoaufnahmen, wenn sie kommerziell genutzt werden, von der Gemeinde genehmigt werden. Derzeit ist die Gemeinde auf der Suche nach einem Anwalt, der für selbige die Abmahnungen bei Verstößen gegen das Markenrecht durchsetzt. In einschlägigen Artikeln rund um das Siegerfoto des Wettbewerbs wird munter diskutiert, ein Großteil jedoch hat Verständnis für das Vorgehen der Gemeinde. Denn immerhin sind der Schutz und der Unterhalt der 150 Jahre alten Brücke mit Kosten verbunden und nicht nur das: Die Brücke ist bei Belastung einsturzgefährdet.

Immerhin hat der Fotograf sich bei der Gemeinde gemeldet und will einen Teil des Preisgeldes für den Erhalt der Brücke zur Verfügung stellen. Nach Angaben des Bürgermeisters strebt die Gemeinde eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung an. Zukünftig aber werden Verwarngelder beim Betreten der Brücke fällig. Vorwürfe von Fotografen gegen den Bürgermeister, man wolle Geld nur für den Erhalt der Brücke abgreifen, weist dieser zurück. Das Betreten ist verboten, eine gewerbliche Nutzung meldepflichtig. Wer sich über diese wenigen Regeln hinwegsetzt, muss sich zwangsläufig nicht über entsprechende Maßnahmen wundern.