
Bedburg (pm/aw). Es wurde im Vorfeld in der Bedburger Kommunalpolitik und in der Öffentlichkeit viel und kontrovers diskutiert, ob und wo das neue interkommunale Gewerbegebiet in Bedburg entstehen soll. Am 29. Juni 2021 schlossen sich die Fraktionen der SPD, FWG und CDU in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses dem Weg der Verwaltung an und stimmten gemeinsam für die weitere Planung auf dem von der Stadt Bedburg als einzig mögliches Gebiet identifizierten Gelände an der A61.
Die Verwaltung hat sich für die vorgesehene Fläche, die gemeinsam mit Bergheim und Elsdorf entwickelt werden soll, von Beginn an klar und eindeutig für ein reines Gewerbegebiet ausgesprochen. Dies wurde im Ausschuss entsprechend begrüßt und honoriert. Die Entwürfe wurden mit 11 „Ja“-Stimmen, bei einer Gegenstimme beschlossen.
„Ich bin sehr froh, dass wir die Bedburger Politik nun doch mehrheitlich hinter uns versammeln konnten und auch die Skeptiker bezüglich unserer Ziele für das neue Gewerbegebiet überzeugt haben. Eine differenzierte sachliche Diskussion in der Sache ist wichtig, jetzt ist es umso wichtiger, gemeinsam die einzig realistische Planung eines solchen Gebietes für Bedburg auf den Weg zu bringen. Der Strukturwandel ist keine fiktive These der Zukunft, sondern bedeutet reale Arbeit im Hier und Jetzt“, sagt Bürgermeister Sascha Solbach.
Die so genannten Vorentwürfe zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung wurden in der gestrigen Sitzung zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden beschlossen. Das bedeutet, dass das Verfahren zur Beteiligung und Information der Öffentlichkeit in der kommenden Woche starten wird. Nach Eingang der Stellungnahmen soll anschließend der Beschluss zur Offenlage im Spätsommer gefasst werden. Die Verwaltung strebt den Satzungsbeschluss, der für eine zügige Umsetzung der Planung wichtig ist, noch 2021 an.
„Ein derartiger, hochdynamischer und außerordentlicher Planungsprozess wie er hier erstmals erprobt wird, kann nur in einem transparenten und offenen Austausch mit den oberen Planungsinstanzen gelingen. Durch Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde konnten nun die Weichen gestellt werden, für ein zukunftsfähiges interkommunales Gewerbegebiet „BEB 61“ an der Bundesautobahn 61. Wir freuen uns sehr, dass der Stadtentwicklungsausschuss diesen Weg mit so breiter Zustimmung mitgehen möchte,“ freut sich Jens Tempelmann, stellv. Fachdienstleiter.
Der Regionalrat hatte am vergangenen Freitag (25.06.2021) mit überwältigender Mehrheit dem Antrag der Veraltung zugestimmt, den Flächenumgriff nach dem Vorschlag der Verwaltung nach Osten zu versetzen. Damit sind die Geltungsbereiche der Verfahren der 33. Regionalplanänderung und der kommunalen Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung), welche vor dem Hintergrund des Strukturwandels in einem außerordentlichen Parallelverfahren geführt werden, übereingebracht.