Landgericht: Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn ist rechtens

Foto: Wikimedia Commons/Michael Sander/CC BY-SA 3.0

Reinhardsbrunn (aw). Was lange währt, wird endlich gut. Oder doch nicht? In der beinahe unendlichen Geschichte rund um das Schloss Reinhardsbrunn rumort es derzeit gewaltig. Viele Jahre des Leerstands haben der imposanten Bausubstanz schwer zu schaffen gemacht, Vandalen konnten sich beinahe ungestört austoben, Fotografen gaben sich die Klinke in die Hand. Nun aber scheint es eine positive, aber kostspielige Wendung zu geben. Mitte November hatte das Landgericht Meinigen in der mündlichen Verhandlung bestätigt, dass die Enteignung des Schlosses im Juli 2018 rechtmäßig ist und das der Freistaat in jedem Fall Eigentümer werde. Bevor jedoch ein neuer Investor angeworben werden kann, muss der Freistaat das Kulturdenkmal sanieren.

Das ehemalige Jagdschloss des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha ist eng verflochten mit dem englischen Königshaus, und gilt ebenso als ein heiliger Ort des deutschen Mittelalters, als legendenumwobener Fluchtort der Nazis, als nobles Devisenhotel der DDR und als trauriges Treuhandkapitel. 2018 wurden die Eigentümer dieses denkmalgeschützten Schlosses, eine Firma aus Russland, durch das Landesverwaltungsamt Thüringen enteignet – nach 20 Jahren des Verfalls, und an den Freistaat Thüringen übertragen. Angestoßen hatte diesen Prozess der Landesvater höchstpersönlich: Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). „Ich will die Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn, damit wir als Land endlich als Eigentümer handeln können“, erklärte Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) im Mai 2018 gegenüber der „Deutschen Presse Agentur.“

Das Enteignungsverfahren für das Schloss wurde im April 2017 angestoßen (wir berichteten mehrfach). Die Landesregierung hatte die Entscheidung, ein Enteignungsverfahren für die zu DDR-Zeiten als Hotel betriebene Immobilie bereits 2016 getroffen. Nach aufwendigen Vorarbeiten wurde der Antrag gestellt und später vom Landesverwaltungsamt geprüft. Danach begann das eigentliche Verfahren mit einer mündlichen Verhandlung ähnlich wie bei einem Gericht. Ein Sprecher bestätigte, dass im Laufe des Verfahrens auch eine gütliche Einigung möglich gewesen wäre. Für den Denkmalschutz und die Banken war dieses aktuelle Urteil eine Signalwirkung.

Historie und dubiose Machenschaften

Im Jahre 1891 wurde die Anlage in das Inventar der Kunstdenkmäler des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha aufgenommen. 1945 erfolgte die entschädigungslose Enteignung des Hauses Sachsen-Coburg und Gotha durch die sowjetische Besatzungsmacht. So ging dem Herzogshaus auch Schloss Reinhardsbrunn samt Ausstattung und Park verloren. Danach übernahm das Land Thüringen die Immobilien und nutzte sie vorübergehend zur Schulung von Feuerwehr und Polizei. 1953 wurde das Schloss ein Hotel des „VEB Reisebüro“ der DDR, vor allem als Devisenbringer für Gäste aus Westdeutschland und dem westlichen Ausland. Bis 1990 war daher auch ein Intershop auf dem Schlossgelände ansässig. Das Schloss entwickelte sich zum Kultur- und Bildungszentrum, wo Konzerte und Kongresse stattfanden. Ab 1980 stand es als „Denkmal von nationaler Bedeutung“ in der DDR-Denkmalliste. Im herzoglichen Außenpark errichtete und unterhielt zu DDR-Zeiten der VEB Kali Werra das Pionierferienlager „Georgi Dimitroff“.

1992 wurde Schloss Reinhardsbrunn in das Denkmalbuch des Freistaates Thüringen aufgenommen. Nach der Wende wurde das Hotel Anfang der 90er Jahre über die Treuhandanstalt an zwei Hotelgruppen verkauft. Das Vorhaben, ein Fünfsterne-Hotel daraus zu entwickeln, wurde aber aufgegeben. Anlässlich der investiven gütlichen Einigung zwischen Andreas Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha und dem Land Thüringen im Jahr 2001 kam eine Rückübertragung an das Haus Sachsen-Coburg-Gotha bzw. seine Stiftungen, die mehrere Schlossmuseen unterhalten, nicht zustande.

2006 wurde das Schloss an die in Weimar ansässige Firma BOB Consult GmbH verkauft. 2008 kauften russische Investoren vom Unternehmen Rusintech die BOB Consult GmbH zusammen mit dem Schloss für 12 Millionen Euro. Die Umstände der Transaktion ließen bei der Thüringer Staatsanwaltschaft den Verdacht auf Geldwäsche aufkommen. 2009 leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein. Rusintech wurde wenige Monate vor der Transaktion mit einem Anfangskapital von 10.000 Rubel gegründet und ihr Umsatz belief sich im Jahr 2008 auf Null. Laut Ermittlungen kamen die 12 Millionen Euro aus einem Offshore-Konto des russischen Duma-Abgeordneten Anatoli Iwanowitsch Ostrjagin von der regierenden Partei Einiges Russland. Ostrjagins in London lebender Sohn Konstantin ist der Geschäftsführer der Firma, die das Schloss kaufte. Der russische Besitzer nahm auf das Schloss Hypotheken auf. Auf der Immobilie lasten seitdem Schulden von fast zehn Millionen Euro. Der Schlosseigentümer ließ die vom Thüringer Landratsamt gestellten Fristen verstreichen und unternahm nichts zur Renovierung oder Sicherung der Immobilie. Der Freistaat sicherte das Gebäude und reparierte das Dach auf eigene Kosten.

Das Enteignungsverfahren gilt als Präzedenzfall im deutschen Denkmalschutz. Ein abschließendes Urteil von der Gerichts-Baulandkammer wird am 11. Dezember erwartet. Darin wird es auch um die grundsätzliche Frage gehen, ob die Grundschuld in Höhe von 9,2 Millionen Euro mit der Enteignung verfällt oder nicht. Zwei Grundschuldinhaber wehrten sich, weil sie befürchten, dass mit der Enteignung auch ihre Grundpfandrechte verloren gehen.