Kernkraftwerk Philippsburg: Genehmigung für Rückbau erteilt

Bereits geräumter Teil des Baufelds für den geplanten Konverter am Standort Philippsburg aus dem Jahr 2019. Foto: EnBW

Philippsburg (pm/aw). Die EnBW hat am 19. Dezember 2019 vom Umweltministerium Baden-Württemberg die Genehmigung für Stilllegung und Abbau von Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) erhalten. Das Dokument wurde vom Ministerialdirektor des Umweltministeriums, Helmfried Meinel, persönlich vor Ort in Philippsburg übergeben. KKP 2 ist damit das erste Kernkraftwerk in Baden-Württemberg, dessen Rückbau genehmigt wurde, noch bevor es endgültig abgeschaltet wird. Darüber hinaus ist KKP 2 nun das dritte der fünf baden-württembergischen Kernkraftwerke, dessen Abbauprogramm im atomrechtlichen Rahmen vollumfänglich genehmigt ist. Im Frühjahr 2018 hatte das Kernkraftwerk Obrigheim als erste Anlage diesen Status erreicht. Darauf folgte unlängst der Block I in Neckarwestheim (GKN I) als zweite Anlage.

„Wir freuen uns, die Genehmigung für den Rückbau von KKP 2 rechtzeitig vor der endgültigen Abschaltung der Anlage erhalten zu haben. Genau das war die Zielsetzung unserer frühen Antragstellung im Jahr 2016. Dass unsere Planung nun aufgegangen ist, erfüllt uns mit Stolz“, erklärt Jörg Michels, Chef der EnBW-Kernkraftsparte. „Die Vorbereitung eines solchen Antrags und die Begleitung des Genehmigungsverfahrens waren für unser Team mit sehr großem Aufwand verbunden. Wir haben erstmals den gesamten Genehmigungsumfang, der für den Abbau einer Anlage bis zur Entlassung aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes nötig ist, in einem einzigen Antrag abgebildet. Das spiegelt auch unseren über die Jahre gesammelten Erfahrungsschatz wider.“

Der EnBW fehlen jetzt nur noch zwei Genehmigungen, dann ist der Rückbau aller Kernkraftwerke in Baden-Württemberg komplett genehmigt. Ausstehend sind die zweite Abbaugenehmigung für den Block 1 in Philippsburg (KKP 1, beantragt in 2017) und die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für den Block II in Neckarwestheim (GKN II, beantragt in 2016). „Dieser Zwischenstand ist ein Beleg für die konsequente Umsetzung unserer Rückbau-Strategie“, sagt Jörg Michels. „Vor Ort stellen wir den sicheren und zügigen Rückbau unter Beweis. Die Abbauarbeiten in Obrigheim sind schon sehr weit vorangeschritten. Und in den sogenannten Einserblöcken in Neckarwestheim und Philippsburg kommen wir seit 2017 ebenfalls sehr gut voran.“

Rückbau von KKP 2 dieses Jahr

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) ging am 31. Dezember 2019 gegen 18:55 Uhr endgültig vom Netz. Damit setzte die EnBW eine Vorgabe des Atomgesetzes fristgerecht um. Der Abschaltvorgang verlief technisch wie geplant und ohne Besonderheiten. Anfang 2020 wird die EnBW mit den ersten vorbereitenden Tätigkeiten für den Rückbau der Anlage beginnen – die Genehmigung hierfür liegt vor. Auf den Erhalt der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung werden bei KKP 2 zunächst weitere formale Schritte folgen. So wird Anfang 2020 das neue, für den sogenannten „Restbetrieb“ notwendige Betriebsreglement in Kraft gesetzt und die Genehmigung „in Anspruch“ genommen. Danach ist eine behördliche Freigabe der detaillierten Beschreibung der ersten einzelnen Abbau-Vorhaben nötig. Erst dann kann mit der Vorbereitung der Abbautätigkeiten im engeren Sinne angefangen werden.

Die nuklearen Systeme (z.B. der Primärkreislauf der Anlage) werden dekontaminiert. Einzelne, definierte Systeme können durch Freischaltung oder Entleerung außer Betrieb genommen werden. Der eigentliche Rückbau startet u.a. mit der Demontage der Hauptkühlmittelleitungen im zweiten Halbjahr 2020. Ein weiteres erstes Tätigkeitsfeld wird die Zerlegung der Einbauten des Reaktordruckbehälters sein. In ihrer aktuellen Abschätzung geht die EnBW davon aus, dass der Rückbau von KKP 2 im atomrechtlichen Rahmen etwa zehn bis 15 Jahre dauern wird.

Grundsätzliche Zustimmung zum Sprengabbruch

Auch unter einem weiteren Gesichtspunkt ist der Erhalt der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für KKP 2 ein Fortschritt für die Umsetzung der Energiewende am Standort Philippsburg. Denn das Umweltministerium erklärt in der Genehmigung seine grundsätzliche Zustimmung zur Anwendung des von der EnBW favorisierten „Sprengabbruchs“ für den Kühlturm von KKP 2 und formuliert konkrete Voraussetzungen für die Sprengung beider Kühltürme am Standort. Die Kühltürme sollen weichen, weil auf diesem Teil des Kraftwerksgeländes die TransnetBW GmbH ein Gleichstrom-Umspannwerk („Konverter“) errichten will. Der Konverter wird ein wichtiger Knotenpunkt im Übertragungsnetz sein, um Strom aus Erneuerbaren Energien im Süden Deutschlands nutzbar zu machen. Er ist damit ein zentrales Projekt der Energiewende.

Bis zum Abbruch der beiden Kühltürme sind noch einige weitere formale Schritte und Genehmigungen sowie technische und logistische Vorbereitungen erforderlich. Dies wird nach Abschätzung der EnBW einige Monate in Anspruch nehmen. „Uns ist bewusst, dass der Abbruch der Kühltürme viele Menschen interessiert, weil sie Wahrzeichen der Region sind“, erläutert Jörg Michels. „Auch bei diesem Vorhaben geht jedoch Sicherheit vor Schnelligkeit. Wir wollen den sicheren Abbruch der Kühltürme im Jahr 2020 realisieren. Sobald der voraussichtliche Termin feststeht, werden wir die Öffentlichkeit frühzeitig darüber informieren.“ Zur weiteren Information hat die EnBW bereits jetzt eine ausführliche Projektwebsite eingerichtet, die unter der Adresse www.enbw.com/kühltürme aufgerufen werden kann.

Öffentlichkeit wurde in Genehmigungsprozess eingebunden

Bereits vor der Beantragung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für KKP 2 hatte die EnBW zwischen November 2015 und Februar 2016 eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die daraus resultierenden Hinweise aus der Bevölkerung, die für die Antragstellung relevant waren, hatte die EnBW für ihre Antragstellung betrachtet. Nach der Antragstellung hat dann auch das Umweltministerium in den Jahren 2018 und 2019 unter Mitwirkung der EnBW die Öffentlichkeit beteiligt. Diese Beteiligung wurde im Februar 2019 mit einem Erörterungstermin abgeschlossen.