Frische Fördermittel für das Welserschloss in Lauf-Neunhof

Welserschloss in Lauf-Neunhof. Foto: Deutsche Stiftung Denkmalschutz/Schabe

Lauf-Neunhof (dsd/aw). Dank zahlreicher Spenden sowie der Mittel der Lotterie GlücksSpirale unterstützt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) auch in diesem Jahr wie schon 2018 die Restaurierung des Göttersaals mit 10.000 Euro. Den Fördervertrag erhält Freiherr Michael von Welser für die Freiherrlich von der Welserschen Familienstiftung in diesen Tagen. Damit leistet die in Bonn ansässige spendensammelnde Denkmalschutzstiftung ihren Beitrag zur Planungssicherheit für die Bauherren, ihre Architekten und hochqualifizierten Handwerksbetriebe und hilft, diese wichtigen Arbeitsplätze zu erhalten. Die DSD hat Restaurierungsmaßnahmen am Hauptschloss bereits viermal in den vergangenen 20 Jahren mit insgesamt über 145.000 Euro gefördert.

Das ursprünglich von 1612 bis 1619 als Wasserschloss in Neunhof errichtete Gebäude wurde nach Zerstörungen im Dreißigjährigen Krieg von 1688 bis 1695 von der Nürnberger Patrizierfamilie Welser wiederaufgebaut. Den dreigeschossigen Sandsteinquaderbau prägen das Rustica-Erdgeschoss, reich verzierte Sandsteingiebel und die offene Mittelhalle. Insbesondere die reiche barocke Ausstattung und die wertvollen Stuckdecken des italienischen Stuckateurs Donatus Polli machen das Schloss zu einem herausragenden Kunstwerk. Aber auch die hochwertige, authentische Ausstattung im zweiten Obergeschoss verleiht dem Welserschloss unter den Patrizierschlössern des Nürnberger Landes einen besonderen Rang. Schließlich sind die kostbar bemalten Stofftapeten aus dem 18. Jahrhundert eine Rarität.

Die im Göttersaal in den 1950/1960er Jahren auf die Rückseiten der Wandbespannungen vollflächig mit cellulosehaltigem Klebstoff aufgebrachten Styroporplatten wurden feucht, und die Feuchte führte zur Kontaminierung mit echtem Hausschwamm. Die DSD-Förderung von 2018 diente der Entwicklung eines Konzepts zum Substanzerhalt im Göttersaal. Im Rahmen einer Pilotmaßnahme wurden Versuche mit Temperierfolie durchgeführt. Der zuvor beseitigte Hausschwamm wurde dabei auch dadurch bekämpft, dass die Fördermaßnahme Decke, Dachstuhl und Außenfassade umfasste. Nun erfolgt die Reparatur bzw. die Ergänzung von Deckenstuck-, Wand- und Laibungsflächen in den durch den Schwamm geschädigten Bereichen.